| Studienplatzklage – der alternative Weg ins Studium |
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Immer mehr Abiturienten kennen das Problem: trotz guter Noten und sonstiger Qualifikationen klappt es bei den ersten Bewerbungen nicht mit dem Studienplatz. Vor allem im medizinischen Bereich, aber auch bei einigen Geisteswissenschaften, ist es heute schwieriger als je zuvor, seinen Platz zu bekommen. Psychologie, Tiermedizin, Zahnmedizin – bewirbt man sich in diesen Fächern fällt immer häufiger das Wort Studienplatzklage. Oft gilt das gerichtliche Verfahren als letzte Chance auf einen zeitnahen Studienbeginn oder für alle, die nicht den nötigen NC erreichen. Aber wie funktioniert eine Studienplatzklage? Eine Studienplatzklage basiert auf dem rechtlichen Grundsatz, dass eine Universität oder eine Hochschule in Deutschland dazu verpflichtet ist, so viele Studienplätze auszuschreiben wie möglich. Dazu wird für jedes Semester die sogenannte Ausbildungskapazität errechnet. Nach diesem Wert richtet sich die Anzahl der ausgeschriebenen Studienplätze. Eine Studienplatzklage erwirkt nichts anderes, als eine Überprüfung dieser Berechnungen. Wird dabei vom zuständigen Verwaltungsgericht festgestellt, dass es der Hochschule möglich wäre, doch noch mehr Plätze anzubieten, so werden diese an die übrigen Bewerber vergeben. Das kann per Los oder anhand eines speziellen Auswahlverfahrens erfolgen. So hat man mit einer Studienplatzklage in der Tat eine weitere Chance auf den Start ins Studium und bewegt sich dabei auf rechtlich einwandfreiem Boden. Wie funktioniert nun eine Studienplatzklage? Nehmen wir an man möchte sich im Bereich Tiermedizin auf einen Studienplatz bewerben. Die Studienplatzklage Tiermedizin leitet man ein, indem man sich zunächst an eine Kanzlei wendet, die auf Studienplatzklagen spezialisiert ist. Eine solche Kanzlei verfügt meist über viel Erfahrung mit unterschiedlichen Universitäten und Gerichten und weiß so, was zu tun ist. Außerdem kann eine Kanzlei mit Erfahrung besser einschätzen, wann eine Studienplatzklage Aussicht auf Erfolg hat. Alles, was man selbst tun muss, ist sich ganz regulär auf einen Studienplatz Tiermedizin zu bewerben. Wird man dann abgelehnt regelt die Kanzlei alles Weitere und stellt den Antrag auf Überprüfung der Berechnungen zur Ausbildungskapazität beim zuständigen Verwaltungsgericht. Hat man mit der Studienplatzklage Tiermedizin Erfolg erhält man seinen Studienplatz. Tatsächlich ist eine Studienplatzklage also ein rechtlich einwandfreier Weg zum Studienplatz. Für alle, die nicht noch ein Jahr warten wollen oder auch mit einem niedrigeren NC eine Chance möchten, lohnt es sich, sich gegebenenfalls beraten zu lassen. |
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